... nach §37 SGB XI, wenn Ihre Angehörigen die Pflege durchführen
Falls Sie als Angehöriger die Pflege eines Familienmitglieds selbst übernehmen möchten, bieten wir gern entsprechende Beratungsbesuche an. Bei Pflegestufe 1 und 2 sind diese Besuche jedes 1/2 Jahr, bei Pflegestufe 3 alle 1/4 Jahr durch einen professionellen Pflegedienst erforderlich. Sprechen Sie die Termine gern mit uns ab. Die entstehenden Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.




