Überleitungspflege nach §45 SGB XI ...
... während und im Anschluss an die stationäre Behandlung:
Wir unterstützten und begleiteten Sie auf dem Weg ins eigene Zuhause. Dies umfasst insgesamt 4 Stunden, je nach Bedarf als individuelle Beratung, Koordination, Begleitung in der Klinik (max. 2 Stunden) und bei Ihnen zu Hause (max. 2 Stunden). Die inhaltlich mit Ihnen abgestimmte und auf Sie zugeschnittene „Überleitungspflege“ muss innerhalb von 10 Tagen nach der Entlassung abgeschlossen sein, damit die Kosten für diese individuelle Unterstützung von Ihrer Pflegekasse, bzw. Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen werden kann. Die Pflegeberaterin der Familiennachsorge Bethel klärt die Übernahme der Kosten mit der Pflegekasse.
Wir beraten Sie gerne...
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